Programm der UnionGesellschaftAktiv - UGA

Kurzfassung

1. Expertenregierung statt Parteienkoalitionen

2. Direktwahl der Abgeordneten

3. Sicherheit für die BürgerInnen Österreichs durch Teilnahme an einer gesamteuropäischen Sicherheitsstrategie im Rahmen einer wehrhaften Neutralität Österreichs

4. Schulungen und Kurse für Zuwanderer, um sie schnellstmöglich für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren

5. Sofortige Abschiebung illegaler MigrantInnen, Reform des Staatsbürgerschaftsrechts

6. Vorsorge vor den Folgen des Klimawandels

7. Langfristkonzept einer neuen nachhaltigen Klima- und Umweltschutzpolitik mit sofortiger Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung in nationales Recht.

8. Bekämpfung der Teuerung durch ein rigoroses Sparpaket

9. Bildungsreform

10. Umfassende Gesundheitsreform, um Synergieeffekte zwischen öffentlichem Gesundheitssystem und Wahlarztsystem zu generieren, inklusive Beseitigung desÄrztemangels

11. Sozialmaßnahmen zur Unterstützung der Menschen im Zeitalter multipler Krisen

12. Abbau der überbordenden Behördenverwaltung durch eine Verwaltungsreform

13. Beseitigung des Wohnungsnotstands

14. Stärkung einer unabhängigen Justiz

15. Klarer formulierte Gesetze und Bürgerinformation

Langfassung

Problem: Nach den Wahlen "packeln" die Parteien in Hinterzimmergesprächen, oft mit dubiosen "Sideletters", um eine "Koalition" zu bilden (die in der Wirtschaft als Kartell aus gutem Grund verboten ist!) und handeln etwas aus, was oft überhaupt nichts mehr mit ihrem ursprünglichen Wahlprogramm zu tun hat. Diese "Koalition" übernimmt dann nicht nur die Meinungsbildung im Parlament, sondern auch die Regierung, was eine dem Gedanken der Bundesverfassung nach unzulässige Verquickung von Legislative (=Parlament) und Exekutive (=Regierung) darstellt. Hier liegt der eigentliche Grund für die katastrophale Lage, in die die politischen Parteien Österreich geführt haben! Verschärft wird das Problem noch dadurch, daß sich Politiker in letzter Zeit auch in die Gerichtsbarkeit einzumischen beginnen, etwa durch Zurufe, wie Gerichtsverfahren durchgeführt werden sollen oder wie staatsanwaltschaftliche Erhebungen durchzuführen sind.
Lösung: Die Bundesregierung ist aus parteiunabhängigen Experten zu bilden. Österreich hatte bereits einmal - vom 3. Juni 2019 bis zum 7. Jänner 2020 - eine Expertenregierung und hat damit sehr gute Erfahrungen gemacht.
Die Politiker haben im Parlament zu bleiben und können dort im freien Spiel der Kräfte ihre Qualitäten in der Gesetzgebung zeigen.
Umsetzung: Unmittelbar nach der Wahl erfolgt wie gewohnt eine Sondierung der neugewählten Kräfte im österreichischen Nationalrat durch den Bundespräsidenten. Auf Grundlage des Ergebnisses erarbeitet der Bundespräsident mit Hilfe der Präsidentschaftskanzlei einen Ministerienplan (so wie es z.B. 2019 geschah) und erstellt über KanzlerIn, VizekanzlerIn und MinisterInnen jeweils einen Dreiervorschlag aus parteiunabhängigen Experten. Im Parlament findet dann ein Hearing der Kandidaten statt und mittels Abstimmung wird je eine Person aus den Dreiervorschlägen in das Amt gewählt. Diese Expertenregierung wird dann vom Bundespräsidenten angelobt.  
Sollte dieser Vorschlag der UGA nach der nächsten Nationalratswahl von den neugewählten Kräften im Parlament nicht angenommen werden, dann wird Österreich eben noch einige Jahre weiter mit einer Bundesregierung verbringen müssen, die aus zur Regierung unfähigen Parteimitgliedern besteht. Getreu dem Motto: Es muß erst noch schlechter werden, bevor es besser wird, wird jedoch schließlich irgendwann die Situation so schlecht sein, daß entweder die Wähler jenen Parteien, die dem hier präsentierten Vorschlag zustimmen, eine Mehrheit erteilen oder extreme Kräfte einen Staatsstreich unternehmen.

Problem: Die Nationalratsabgeordneten vertreten nur ihre eigenen Interessen bzw. das Interesse ihrer Partei und nicht das der Wähler bzw. der österreichischen Bevölkerung. Grund hierfür ist, daß bei Wahlen nur Parteien gewählt werden können, nicht aber die Nationalratsabgeordneten selbst, die ja laut Verfassung das Volk vertreten sollen.
Lösung: Direktwahl der Nationalratsabgeordneten.  
Umsetzung: Jede Partei stellt soviel Kandidaten auf, wie Sitze im Parlament vorhanden sind und übergibt diesen Wahlvorschlag dem Bundesministerium. Dieses erstellt eine einheitliche Wahlliste mit allen Kandidaten und deren Parteizugehörigkeit. Diese Wahlliste erhalten die Wähler bereits einige Wochen vor der Wahl und können sich so in Ruhe informieren und ihre Wunschkandidaten ankreuzen. Die ausgefüllte Wahlliste wird am Wahltag in den Wahllokalen abgegeben oder vorher eingesendet und kann dort maschinell eingelesen werden. Die technischen Möglichkeiten hierzu sind schon längst vorhanden und auch der Aufwand der Installation ist nicht übermäßig groß. Die Wähler können jedenfalls dann direkt darüber entscheiden, von welchen Abgeordneten sie sich gut vertreten fühlen und wer ins Parlament kommen soll bzw. wer nicht.

Problem: Die geopolitischen Konflikte - derzeit der Ukrainekrieg und der Krieg im Nahen Osten - bedrohen die wirtschaftliche Sicherheit Österreichs aufgrund weltweiter Liefer- und Nachschubprobleme, blockbedingter Zollhemmnisse und kriegsbedingter Teuerung. Wenn zukünftig noch ein Krieg um Taiwan hinzukommt, wie vom chinesischen Staatsführer Xi Jinping angekündigt, dann ist aufgrund der Konstellation der Blöcke - Russland, China, Nordkorea und der Iran auf der einen Seite, sowie die U.S.A., Europa, Großbritannien, Kanada und Australien auf der anderen Seite - ein dritter globaler Krieg sehr wahrscheinlich. In diesem Fall ist auch die unmittelbare körperliche Sicherheit der Bürger Österreichs bedroht.
Lösung: Österreich hat nicht die Ressourcen, dieser Bedrohungslage alleine entgegenzutreten. Die Sicherheit Österreichs und seiner Bürger kann daher nur in einem größeren Verbund gewährleistet werden. Es liegt wohl auf der Hand, daß hierfür nur Europa und eine gemeinsame europäische Sicherheits- und Verteidigungsstrategie in Frage kommt.
Umsetzung: Österreich vertritt eine AKTIVE, WEHRHAFTE NEUTRALITÄT nach Schweizer Vorbild und wird Mitglied in einem gesamteuropäischen VERTEIDIGUNGSBÜNDNIS. Das Neutralitätsgesetz in seiner aktuellen Fassung erlaubt dies und benötigt keine Änderung.

Problem: Asyl, Migration, Zuwanderung und Integration, Aspekt 1: Derzeit verhalten sich immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund nicht gemäß allgemeiner westeuropäischer und speziell österreichischer tradierter Wertvorstellungen. Die Kluft zwischen Migranten und "eingesessenen" Österreichern wird immer größer.
Lösung: Grundsätzlich ist Österreich auf Zuwanderung angewiesen - die Aufrechterhaltung der österreichischen Wirtschaftszweige Gebäudereinigung und -betreuung, Hotel- und Gastgewerbe, Arbeitskräfteüberlassung, Bauwesen und Pflege wäre ohne MigrantInnen gar nicht möglich. Ohne Migration wäre die notwendige Versorgung der österreichischen Bevölkerung nicht zu bewerkstelligen.
Zudem wurde der Wohlstand, in dem Österreich heute lebt, seit den 1970er-Jahren von sog. "Gastarbeitern", von denen viele heute erfolgreich integriert sind, mit erwirtschaftet. Österreich hat von der Migration profitiert.
Das aktuelle Problem ist auch nicht so sehr die Migration, das aktuelle Problem ist die Integration!
Den Menschen, die aus anderen Kulturkreisen nach Österreich kommen, muss vermittelt werden, wie das Leben in unserer Demokratie friktionsfrei gestaltet werden kann. Dies geschieht am besten durch ein Bündel an Maßnahmen.
A.) Wesentlichste Kompetenz zur Integration ist die Sprache: Verpflichtender zweijähriger Kindergartenbesuch für Kinder mit Migrationshintergrund, Schaffung entsprechender Kindergartenplätze, Kopplung mit Sprachkursen für die Mütter.
In der Schule gezielte Sprachförderklassen am Nachmittag und in den Sommerferien. Die UGA unterstützt den Vorschlag eines Schulpflichtfachs "Leben in einer Demokratie", vermittelt werden soll Politische Bildung, Menschenrechte und ein Bewußtsein für ein Zusammenleben in Freiheit und gegenseitiger Verantwortung. SchülerInnen, die radikales und rassistisches Verhalten im Schulalltag zeigen, sind nachmittäglichen pädagogischen Interventionsmaßnahmen zu unterziehen. Die Anzahl an ausgebildeten SchulsozialarbeiterInnen ist zu steigern. Für nicht mehr schulpflichtige Erwachsene ist eine strukturierte Sprachförderung, z.B. an den Volkshochschulen, anzubieten. Engagierte Menschen, die Migranten beim Deutschlernen unterstützen wollen, sind zu fördern.
B.) Bereits bei Ankunft ist die Qualifikation von MigrantInnen schnellstmöglich zu erheben und die Menschen auf einen raschen Einstieg in den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Die derzeitige Situation, daß MigrantInnen, die arbeiten wollen, dies nicht dürfen, solange ihr Asylstatus nicht abgeklärt ist, ist unhaltbar und mittels Gesetzesantrag im Parlament so schnell wie möglich zu beheben.
Berufsspezifische Sprachkurse sind einzurichten und Firmen, die Migranten einstellen, sind zu fördern.
C.) Im Rahmen der Sprachkurse ist auch eine Orientierung über das Verhalten in einer Demokratie zu geben und im speziellen sind die österreichischen Grundwerte des Zusammenlebens (Rechtsstaat, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Umgangsformen, Verhaltenskodizes, etc.) zu vermitteln. Für verhaltensauffällige Menschen mit Migrationshintergrund ist der Besuch von eigenen speziellen Orientierungs- und Wertekursen verpflichtend vorzuschreiben.
D.) MigrantInnen kommen oft aus Kriegsgebieten, sind traumatisiert und leiden unter psychischen Problemen. Frühzeitige Behandlung und Unterstützung erleichtert die Integration. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß ausreichend mehrsprachiges Fachpersonal vorhanden ist. MigrantInnen ist auch schnellstmöglich zu vermitteln, wie das österreichische Gesundheitssystem funktioniert - vielen Müttern aus Krisengebieten ist etwa der Mutter-Kind-Paß fremd.
E.) Auf Ebene des Staatsschutzes muß verstärkt an der Prävention vor Radikalisierung gearbeitet werden. Ein Islam europäischer Prägung, der im Einklang mit der österreichischen Verfassung stehen will und den europäischen Grundwerten entsprechen will, muß auch verantwortungsbewußt an Maßnahmen gegen Rassismus, Antisemitismus und Radikalismus mitarbeiten. Gerade in Wien haben sich in Brennpunktvierteln stark abgegrenzte soziale Gruppen herausgebildet, die sich in den letzten Jahren radikalisiert haben. Dieser Entwicklung ist mit polizeilichen Mitteln wie z.B. Planquadraten entschieden entgegen zu treten.
F.) Freiwilligenstrukturen im Bereich der Integration von MigrantInnen sind zu fördern. Dies betrifft z.B. Sportvereine, aber auch sonstige Zivileinrichtungen im Freizeit- und Bildungsbereich wie z.B. sog. Buddyorganisationen, in denen Patenschaften für MigrantInnen übernommen werden können.
G.) Schaffung von IntegrationsgemeinderätInnen auf kommunaler Ebene, um die Gemeinden bei der Integration zu unterstützen. MigrantInnen sind gleichmäßig und ausgeglichen innerhalb Österreichs zu verteilen. Integration in unmittelbarer Nachbarschaft funktioniert rascher als in großen städtischen Ballungsräumen.
H.) Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen im Bereich der Integration. Seitens der EU stehen mehrere Fördertöpfe für Maßnahmen der Flüchtlingsintegration zur Verfügung, so der ESF+ (Europäischer Sozialfonds Plus mit integriertem EHAP - Europäischer Hilfsfonds für am stärksten benachteiligte Personen), der AMIF (Asyl-,Migrations- und Integrationsfonds), das EU-Programm CERV (Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte), der EFRE (Europäischer Fonds fürRegionalentwicklung), daneben gibt es Stiftungen, die Integration unterstützen.
I.) Schlußendlich sind alle Maßnahmen im Rahmen einer ERFOLGSORIENTIERTEN VERWALTUNG auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen bzw. nachzujustieren. Weiters ist sind die Maßnahmen wissenschaftlich zu begleiten, statistisch zu erfassen und zu evaluieren. Gerade die wissenschaftliche Begleitforschung ist ein Instrument, das einer ERFOLGSORIENTIERTEN VERWALTUNG wertvolle Rückschlüsse ermöglicht. Zur ERFOLGSORIENTIERTEN VERWALTUNG siehe auch Problempunkt "überbordende Behördenverwaltung".
Umsetzung: Alle Maßnahmen können grundstätzlich im Wege von Gesetzesanträgen im Parlament auf den Weg gebracht werden. Integrationsprojekte können im Bundessportförderungsgesetz dotiert werden. Über das Jugendförderungsgesetz können Institutionen außerschulischer Jugenderziehung und Jugendarbeit initiiert und gefördert werden.
Unterstützung von öffentlicher Seite kann weiters geleistet werden durch steuerliche Absetzbarkeit von Spenden, durch Zurverfügungstellung von Verwaltungsressourcen wie Informationssysteme, Strukturen für Vernetzungen, Rechtsberatung, Räumlichkeiten, oder durch Anreize wie finanzielle Prämien oder Preise.
Generell gilt: Natürlich kosten Sprachkurse, schulische Betreuung, Sozialarbeiter und Gesundheitsvorsorge etwas. Aber Migranten waren für Österreich bisher ein Gewinn und haben wesentlich zum Aufbau des Wohlstands des Landes beigetragen. Und damit das auch so bleibt, lehnt die UGA jede Verhetzung, wie sie z.B. in letzter Zeit faktenwidrig von bekannten radikalen und extremen politischen Elementen betrieben wird, auf das Entschiedenste ab! Diese Art von Radikalismus führt nur zu einer Polarisierung der Gesellschaft und nicht zu einer Lösung des Problems!

Problem: Asyl, Migration, Zuwanderung und Integration, Aspekt 2: Illegale Migration
Lösung: Wer weder Asylgrund noch Aufenthaltsgenehmigung hat, kann nicht in Österreich bleiben.
Umsetzung: Illegale Migranten sind abzuschieben. Die Strafen für Schlepper sind zu erhöhen. Österreichs "grüne" Grenzen sind vom österreichischen Bundesheer zu sichern. Solange keine wirksame EU-Außengrenze vorhanden ist, mit dort stattfindenden Asylverfahren, kann das Schengen-Abkommen über die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen von Österreich nicht vollständig umgesetzt werden. Zudem hat Österreich gegenüber der EU auf Einhaltung der Dublin-Verordnung zu pochen.

Problem: Asyl, Migration, Zuwanderung und Integration, Aspekt 3: Mangel an Facharbeitskräften und demoskopischer Wandel.
Bereits aktuell besteht in Österreich ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Am deutlichsten tritt dieser Mangel im Bereich der Pflege zutage, aber auch die Wirtschaft leidet bereits merklich. Zusätzlich gehen in den kommenden Jahren die Angehörigen der Babyboomer-Generation in Pension und die nachfolgenden Generationen (Generation X und die Millenials) sind zahlenmäßig nicht stark genug, die Lücken zu füllen. Der Mangel an Arbeitskräften wird sich daher noch weiter verschärfen und vermehrt auch zu sozialer Instabilität führen.
Diesem Problem liegt die gesellschaftspolitisch derzeit noch ungeklärte Frage zugrunde, welche grundsätzliche Strategie Österreich bei der Zuwanderung verfolgen soll. Die politischen Parteien vertreten hier völlig unterschiedliche ideologische Standpunkte und spalten mit ihrer Auseinandersetzung darüber die österreichische Bevölkerung wie noch nie zuvor in der Zweiten Republik.
Faktum ist, daß Österreich Zuwanderung braucht. Die Lösung kann daher nicht darin bestehen, Zuwanderung zu beschränken oder Menschen zu "remigrieren", da sonst die österreichische Bevölkerung nicht mehr mit den nötigen Leistungen versorgt werden kann und die Wirtschaft zusammenbrechen würde.
Faktum ist aber auch, daß fremde Kulturkreise in Österreich eine Ballungsdichte und einen Einfluß erreicht haben, der den gesellschaftlichen Frieden und Zusammenhalt bedroht.
Lösung: Die derzeitige Gesetzeslage sieht eine Einbürgerung in Österreich nach etwa 10 Jahren Aufenthalt und weiteren Kriterien (hinreichende Deutschkenntnisse, Selbsterhaltungsfähigkeit) vor.
In Österreich leben derzeit etwa 1,5 Millionen Menschen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben. Pro Jahr werden etwa 10.000 Personen davon eingebürgert. Das ist nicht einmal 1% dieser Bevölkerungsgruppe. Zum Vergleich: In Kanada erfolgt die Einbürgerung nach 3 Jahren, es werden etwa 50% der Zwanderer eingebürgert und Kanada hat keinerlei Probleme mit Migration. Die U.S.A. nehmen eine Einbürgerung nach 5 Jahren vor. Wohin also wird ein hochqualifizierter Zuwanderer gehen? Nach Kanada, in die U.S.A. oder nach Österreich?
Faktenlage ist, daß in Österreich die Österreicher immer weniger werden, weil jedes Jahr mehr Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft sterben als Kinder mit österreichischer Staatsbürgerschaft geboren werden und Menschen eingebürgert werden. Gleichzeitig wächst aber die Gesamtbevölkerung aufgrund der Zuwanderung - die Österreich ja braucht, um Wirtschaft und Versorgung aufrecht erhalten zu können. Österreich steht daher vor der gesellschaftspolitischen Frage, ob es den Weg zu einer Gesellschaft, in der Ausländer einen immer größeren Anteil darstellen, weitergehen möchte - mit allen damit verbundenen negativen Konsequenzen - oder ob es den Rückgang der ÖsterreicherInnen stoppen möchte.
Gestoppt werden kann der Rückgang der Österreicher aber nur durch eine Änderung der Einbürgerungspolitik. Österreich steht hier international in Konkurrenz mit den klassischen Einwanderungsländern Kanada und den U.S.A. Wenn wir also qualifizierte Menschen bei uns im Land haben möchten, dann müssen wir unsere Einwanderungspolitik ändern.
Die UGA vertritt daher eine auf den ersten Blick etwas unkonventionell anmutende, aber wohlüberlegte Lösung, nämlich das Staatsbürgerschaftsgesetz zu ändern und eine Einbürgerung für Menschen, die qualifiziert sind - d.h., eine Ausbildung haben, die in Österreich gebraucht wird - bereits nach 3 Jahren zu ermöglichen.
Nehmen wir so eine Änderung nicht vor, dann werden wir weiterhin nicht die Menschen ins Land bekommen, die aufgrund ihrer Qualifikation wollen und können, sondern wir werden wie bisher nur jene unqualifizierten Menschen bekommen, die zwar zuerst wollen, dann jedoch feststellen, daß sie nicht können und dann aufgrund ihrer Frustration darüber auch nicht mehr wollen und sich zum gesellschaftlichen Störfaktor entwickeln.
Umsetzung: Novellierung des Staatsbürgerschaftrechts.

Problem: Asyl, Migration, Zuwanderung und Integration, Aspekt 4: In den 1970er- bis 1990er-Jahren hatten sich viele "Gast"arbeiter integriert und ihnen wurde die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Diese Bürger begreifen sich nach wie vor als Österreicher. In letzter Zeit jedoch tritt zunehmend das Phänomen auf, daß die Kinder dieser Bürger - die aufgrund ihrer Abstammung von Geburt an ebenfalls österreichische Staatsbürger sind - sich so verhalten, als ob sie dem österreichischen Kulturkreis nicht angehören würden.
Lösung: In den Fällen, wo klar gegen die Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsrechts verstoßen wurde - etwa wenn an Kämpfen im Ausland teilgenommen wurde - ist die österreichische Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Hierfür ist keine Gesetzesänderung nötig, sondern nur konsequenter Vollzug der bestehenden Gesetze.
Jener Vielzahl von Fällen, in denen lediglich eine demonstrative protestartige Zurschaustellung anderer kultureller Identität vorliegt, ist mit entsprechenden Verwaltungsstrafmaßnahmen zu begegnen. Das Vermummungsverbot ist nach wie vor aufrecht und die Trennung von Staat und Religion ist ein Grundpfeiler der österreichischen Verfassung. Eine Gesetzesänderung ist hier also ebenfalls nicht nötig, sondern lediglich ein korrekter Vollzug der bestehenden Gesetze.
Umsetzung: Bestehende Gesetze sind einzuhalten und zu vollziehen.

Problem: Klimawandel, Aspekt 1: Laut den Rettungsorganisationen gibt es in Österreich mittlerweile pro Jahr mehr Hitzetote als Verkehrstote. Wer sich zurück erinnern kann, wie viele Maßnahmen mit welch hohem Aufwand in den vergangenen Jahren unternommen wurden, um die Zahl der Verkehrstoten zu verringern, der erinnert sich nicht nur an Zeiten zurück, in denen die österreichische Bundesregierung noch das Wohl des Volkes im Auge hatte, sondern der vermisst jetzt wohl auch schmerzlich Maßnahmen, um nun die Zahl der Hitzetoten ebenso zu verringern.
Lösung: 1.) Vermehrter Austausch veralteter öffentlicher Transportmittel, die keine Klimaanlage haben, gegen moderne Garnituren. Vermehrte Installation von sog. Nebelduschen, wie sie sich in Wien bewährt haben, bundesweit in Ballungsräumen, um die Verdunstungskälte zu nutzen und den Menschen im öffentlichen Raum eine Möglichkeit zur Abkühlung zu geben. An Hitzetagen Gratis-Verteilung von Mineralwasser dort, wo Menschenansammlungen zusammenkommen. Harmonisierung der unterschiedlichen Hitzeschutzpläne der einzelnen Bundesländer, um mit einem Gesamtkonzept effizienter vorsorgen zu können. Einrichten von"Klimaoasen" und "Cooling-Centern, um belasteten Menschen schnell und unmittelbar Erleichterung bieten zu können sowie Unterstützung der bereits bestehenden Einrichtungen.
2.) Erarbeiten eines gesamtösterreichischen Hitzeschutzkonzepts in Zusammenarbeit von Verwaltung (z.B. Gesundheitsministerium), ausgelagerten Verwaltungseinrichtungen (z.B. Gesundheit Österreich GmbH), Wissenschaft (z.B. Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik), NGO's (z.B. GLOBAL 2000, Klimabündnis Österreich) und Privatwirtschaft (z.B. Hersteller von Klimaanlagen, Ventilatoren, etc.) mit begleitendem Monitoring durch eine zentrale Koordinationsstelle.
3.) Förderung der Bildung lokaler Initiativen für Hitzeschutzmaßnahmen.
Umsetzung: Zuerst gilt es, die genaue Zahl und die Ursachen hitzebedingter medizinischer Vorfälle systematisch zu erfassen und daraus unter Beiziehung von Fachleuten Gefahrepotenziale, Gefährdungsmomente und Risikofaktoren zu erarbeiten sowie Strategien und Maßnahmen dagegen zu entwickeln. Schließlich ist eine Gesamtstrategie - ein nationaler Hitzeschutzplan - zu entwerfen und die für die Umsetzung entsprechenden Finanzmitteln im Budgetgesetz einzuplanen.
Zusatz: Da die Umsetzung von geeigneten Hitzeschutzmaßnahmen frühestens erst nach der nächsten Wahl, also erst ab Oktober, beginnen kann, bleibt bis zum nächsten Sommer auch noch genügend Zeit nicht nur für die Maßnahmen selbst, sondern auch, um eine nachhaltige Aufklärungskampagne über individuelle Hitzeschutzmöglichkeiten vorzubereiten.

Problem Klimawandel, Aspekt 2: Extremwetterereignisse werden immer häufiger. Starkregen, der Überflutungen auslöst auch an Orten, die bisher von Überschwemmungen nicht betroffen waren, Hangrutschungen, Vermurungen, Hagelunwetter, etc. werden in Zukunft vermehrt auftreten.
Lösung: 1.) Es ist der Schutz vor Extremwetterereignissen voranzutreiben. Dazu gehört in erster Linie die Vorsorge durch unmittelbaren Hochwasserschutz (z.B. Alu-Hochwasserschutzwände), weiters das Anlegen von Hochwasserabflußzonen und die Planung von Überschwemmungsgebieten, weiters die Errichtung bzw. Wiederaktivierung von Rückhaltebecken, sowie die Beseitigung von Flächenversiegelung, etc.
2.) Es ist eine nationale Koordinationsstelle einzurichten, die unter Beiziehung von Experten die einzelnen Maßnahmen der Länder und Gemeinden koordiniert, evaluiert und den Gemeinden sowie etwaigen lokalen Initiativen beratend und vermittelnd zur Seite steht.
3.) Die Gemeinden bzw. lokalen Initiativen sind mit Finanzmitteln, insbesondere geförderten Krediten, bei der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen zu unterstützen.
4.) Lokale Warnzentralen sind auszubauen und mit der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik sowie mit lokalen Wetterbeobachtungsstellen zu vernetzen. Ziel ist eine schnelle und wirksame Vorwarnung vor Hochwassern, die ja oft innerhalb von Minuten entstehen.
5.) Die Länder haben schnellstens die Notfall- und Katastrophenpläne zu überarbeiten und an die neuen klimatischen Gegebenheiten anzupassen.
Umsetzung: Entsprechende Fördermaßnahmen sind im Nationalrat zu beschließen.

 Problem: Klimawandel, Aspekt 3: In den vergangenen Jahrzehnten wurden vom Menschen zahlreiche Eingriffe in die Natur vorgenommen, nicht alle immer zum Vorteil unserer Lebensgrundlagen. Flußbegradigungen und die Trockenlegung von Sumpf- und Moorlandschaften geschahen aus dem Ordnungsdenken des Menschen heraus und nicht aus naturbedingten Notwendigkeiten. Heute wissen wir, daß der Glaube an den menschlichen Fortschritt der Natur wichtige Überschwemmungsgebiete genommen hat, die zu einem natürlichem Abfluß von Hochwasser beigetragen haben. Die Fehler, die vor Jahrzehnten begangen wurden, können nun jedoch wieder gut gemacht werden.
Lösung: Österreich hat mit dem kürzlich durch die EU beschlossenen Renaturierungsgesetz eine Möglichkeit, die Natur durch Stabilisierungsmaßnahmen wieder in die Lage zu versetzen, den Folgen des Klimawandels aus eigener Kraft Widerstand entgegen zu setzen. Darüber hinaus besteht die Möglichket, daß durch biologische Landwirtschaft der landwirtschaftliche Ertrag in seiner Qualtiät gesteigert werden kann. Weiters können renaturierte Flächen landwirtschaftlich genutzt werden, womit der Ertrag auch quantitativ gesteigert werden kann. Und drittens besteht für Österreichs Fortschritts- und Entwicklungspotenzial und die österreichische Wirtschaft die Riesenchance, sich in dem neuen Wirtschaftszweig der Renaturierung und ökologischen Wirtschaft eine Vorreiterrolle zu erarbeiten. Die EU-Renaturierungsverordnung ist daher SOFORT in die staatliche Gesetzgebung umzusetzen und nicht erst in zwei Jahren, um den Forschern, Entwicklern und Innovatoren einen Vorsprung zu verschaffen, Erfahrungen zu sammeln!
Umsetzung: Die größte gesellschaftliche Gruppe, die gegen dieses Gesetz auftritt, sind jene Bauern, die so weiterwirtschaften wollen wie bisher. Dies ist jedoch angesichts des Klimawandels faktisch ohnehin gar nicht möglich. Weiters ist wohl angesichts der Tatsache, daß von den Förderungen, die Österreich von der EU erhält, der größte Teil - rund 1,1 Milliarden Euro - in die Landwirtschaft, die ländliche Entwicklung und den Naturschutz fließt, der Widerstand dieser Bauern wohl eine Chuzpe sondergleichen.
Tatsächlich ist von den Renaturierungsmaßnahmen nur ein geringer Teil der Bauernschaft betroffen, da von der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche in Österreich nur ein kleiner Teil von den Maßnahmen betroffen ist. Die betroffenen Bauern haben außerdem mit weiteren, zusätzlichen Förderungen durch die EU zu rechnen.
Jeder Bauer, der von Renaturierungsmaßnahmen betroffen ist, ist durch Experten, die diese Renaturierung begleiten sowie durch die Verwaltungsbehörde, die mit der Umsetzung der Maßnahmen betraut ist, zu unterstützen. Bei Bedarf kann auch ein Einsatz zusätzlicher weiterer staatlicher Fördermittel in Erwägung gezogen werden, dies ist im Einzelfall zu beurteilen. Sollten alle Unterstützungen - bisherige Förderungen durch die EU, zusätzliche besondere Renaturierungsförderungen durch die EU, begleitende wissenschaftliche (universitäre) Unterstützung bei der Renaturierung, besondere Unterstützung der mit der Renaturierung beauftragten Verwaltungsbehörde und eventuelle weitere besondere staatliche Sonderförderung - in dieser Geballtheit dem betroffenen Bauern nicht genügen, dann ist wohl eher von einem grundsätzlichen Unwillen auszugehen.

Problem: Klimawandel, Aspekt 4: Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre wurde in Österreich jedes Jahr eine Fläche von etwa 40 km² versiegelt. Das 2002 von den Politikern versprochene "Nachhaltigkeitsziel" mit einer Versiegelungsgrenze von 9,125 km² pro Jahr wurde somit im Durchschnitt jedes Jahr um mehr als das 4-fache überschritten! Die Zahlen entlarven die Lüge der Politiker. Im Zeitraum von 1999 bis 2020 wurde in Österreich insgesamt eine Fläche von über 720 km² zubetoniert, das entspricht fast der zweifachen Größe von Wien. Setzt man den Bodenverbrauch Anfang der 2000er-Jahre in Relation zum Bodenverbrauch der 2020er-Jahre, dann hat der Flächenfraß um 32% zugenommen. Diese Vernichtung fruchtbarer Ackerflächen hat nicht nur die Klimakrise und das Artensterben weiter angeheizt, sondern gefährdet auch die eigenständige Lebensmittelversorgung für Österreich.
Lösung: Einrichtung einer österreichweiten Koordinationsstelle, die die einzelnen Bauvorhaben der Länder koordiniert und sicherstellt, daß die pro Jahr zubetonierte Fläche ein bestimmtes Maß nicht überschreitet.
Umsetzung: Da die Raumordnung derzeit Ländersache ist, ist eine Verfassungsänderung nötig, um eine bundesweite zentrale Steuerungskompetenz zu schaffen. Dazu ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat notwendig. Es liegt an den Wählern, die vernünftigen politischen Kräfte soweit zu stärken, daß im Parlament eine nachhaltige und zukunftsorientierte Politik, die den Menschen in diesem Land dient, umgesetzt werden kann.

Problem: Teuerung und Neuverschuldung. Österreichs Fiskalrat warnt davor, daß die Bundesregierung mehr Geld ausgibt als die Finanzverwaltung einnimmt. Die Ausgabenüberschreitung liegt im laufenden Jahr 2024 bei 3,4% des BIP und damit deutlich über der Maastricht-Grenze: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240619_OTS0048/naechste-bundesregierung-muss-mit-sparpaket-starten
Auch die Budgetanalyse der Parlamentsdirektion sieht eine negative Entwicklung: https://www.parlament.gv.at/fachinfos/budgetdienst/Budgetanalyse-2024
Problem a.)
Ein Budgetdefizit dieser Größenordnung trägt maßgeblich zur Teuerung bei, unter der die österreichische Bevölkerung derzeit leidet. Die Bundesregierung, die aus politischen Parteien besteht, die im Herbst nicht mehr im Amt sein werden, hat bisher nichts unternommen, diese Teuerung zu bekämpfen - im Gegenteil: Im gegenwärtigen Wahlkampf denken diese politischen Parteien darüber nach, wie sie "Wahlzuckerl" verteilen können, damit sie im Herbst wieder gewählt werden.
Problem b.) Durch die Überschreitung der Maastricht-Grenze (3% der Neuverschuldung) droht Österreich im Herbst ein Strafverfahren der EU wegen Defizitüberschreitung. Die Europäische Kommission hat bereits gegen Ungarn, Polen, die Slowakei, Belgien, Frankreich, Italien und Malta so ein Verfahren eingeleitet. Österreich drohen also Strafzahlungen! Es besteht dringendster Handlungsbedarf!
Problem c.) Österreich muß bis Herbst einen Budgetplan erstellen, wie es das EU-Ziel von 3% Budgetdefizit erreichen will. Die derzeit noch im Amt befindliche Bundesregierung unternimmt in dieser Sache nichts, da sie ja ab Herbst nicht mehr im Amt ist.
Lösung: Rigorose Sparmaßnahmen!
Der österreichischen Bevölkerung muß die Wahrheit gesagt werden: Der Wohlfahrtsstaat, in dem wir alle zu leben glauben, existiert nicht mehr! Will Österreich in den kommenden Jahren ein Absacken in den Wirtschafts- und budgetären Kennzahlen vermeiden, dann muß die unverantwortliche Ausgabenpolitik, die von den politischen Parteien in den vergangenen Jahren betrieben wurde, sofort beendet werden! Diese unverantwortliche Ausgabenpolitik hat nicht nur zu einem Schaden am Sozialstaat geführt, sondern auch zu jenen sozialen Verwerfungen, die wir nunmehr tagtäglich wahrnehmen: Steigende Verarmung der österreichischen Bevölkerung, wachsende Kinderarmut, Ausdünnung der Gesundheitsversorgung, Behinderungen im öffentlichen Verkehr, ineffiziente Umsetzung nötiger Maßnahmen im Bereich von Digitalisierung, Gesundheitsvorsorge, Sicherheit, etc., etc.
Um den Wohlfahrtsstaat, den wir alle gerne hätten, (wieder) errichten zu können, muß die nächste Bundesregierung mit einem Sparpaket starten!
Das Budget für 2025 ist insbesondere auf der Ausgabenseite restriktiv zu gestalten. Doppelförderungen sind zu kürzen, klimaschädliche Förderungen zu streichen, ehemals temporär vorgesehene Krisenmaßnahmen haben auszulaufen, der Steuermix zwischen Bund und Ländern ist neu zu ordnen, zur Senkung von klimabedingten Budgetrisiken ist eine zielgerichtete, kosteneffiziente Klimapolitik zu erarbeiten und im Sinne eines zielgerichteten Förderwesens ist eine geeignete Datenbasis in der Verwaltung zu etablieren.
Einer der wichtigsten ausgabenseitigen Punkte ist die Restrukturierung der Verwaltung im Sinne einer ERFOLGSORIENTIERTEN VERWALTUNG. Ziel ist es, einen sparsamen und hocheffizienten Umgang mit den vorhandenen Budgetmitteln sicherzustellen. Weiters ist der Faktor Arbeit steuerlich zu entlasten, in den Bereichen Pflege und Pensionen müssen Strukturreformen erarbeitet werden und im Bereich Gesundheitsversorgung ist eine bundesweite und -einheitliche Planung, Steuerung und Finanzierung des öffentlichen Gesundheitssystems erforderlich.
Umsetzung: Entsprechende Maßnahmen sind im Bundesfinanzgesetz für 2025 vorzusehen. Weiters ist das Bundesfinanzrahmengesetz 2024-2027 entsprechend abzuändern. Die Maßnahmen in den einzelnen Bereichen sind mittels der jeweiligen Gesetze zu beschließen.

Problem: Die Schulen sind überfordert. Einerseits müssen sie Erziehungsaufgaben übernehmen, die traditionell früher dem elterlichen Bereich vorbehalten waren, andererseits ist der zentralisierte Frontalunterricht in überfüllten Klassenzimmern vor Kindern, von denen oft mehr als die Hälfte nicht gut genug Deutsch spricht um dem Unterricht folgen zu können, die denkbar schlechteste Methode, um den immer umfangreicheren Lehrstoff zu vermitteln. Die Belastungsgrenze des Lehrpersonals ist schon längst überschritten.
Lösung: Angesichts der Tatsache, daß unsere Kinder unsere Zukunft sind, ist die derzeitige Situation unhaltbar und so schnell wie möglich zu ändern.
1.) Dem nordischen Modell folgend, das in den PISA-Tests regelmäßig einen Spitzenplatz erreicht, sind vom Bildungsministerium lediglich die Bildungsziele dem Inhalt nach vorzugeben. Wie diese erreicht werden und mit welchen Lehrmaterialien, bleibt der Schulautonomie in Zusammenwirken von Schuldirektion, Lehrern, Elternvereinen und Schülervertretungen vorbehalten.
2.) Eine Überprüfung der Bildungsziele ist in Jahresabschlußprüfungen nicht von den eigenen Lehrern, sondern vom Lehrpersonal einer anderen Schule vorzunehmen.
3.) Die Lehrpläne sind zu entrümpeln und eine Anpassung an die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts ist vorzunehmen.
4.) Weitere Punkte zur Lösung dieses Problems siehe auch oben unter dem Problem Asyl, Migration, Zuwanderung und Integration, Aspekt 1.
Umsetzung: Für eine Änderung des Schulrechts in dieser Dimension ist eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat nötig. Es wird dem freien Spiel der Kräfte obliegen, ob eine Bildungsreform umsetzbar ist. Die politischen Kräfte im Nationalrat sind im Zuge von Wahlen jedenfalls der österreichischen Bevölkerung verantwortlich.

Problem: Ärztemangel.
Lösung: 1.) Beschränkung des Einflusses der Ärztekammer, die mehr auf die Einkommenshöhe der Ärzte achtet als auf die Gesundheit der Bevölkerung.
2.) Anhebung der Quoten für neue Studierende - wenn es einen Ärztemangel gibt, dann müssen mehr Ärzte ausgebildet werden!
3.) Forcierung der Einrichtung von Gemeinschaftspraxen und Gesundheitszentren.
4.) Erarbeitung einer umfassenden Gesundheitsreform in Zusammenwirken von Politik, der öffentlichen Gesundheitskassen, der Ärztekammer und von unabhängigen Experten.
Umsetzung: Novellierung bzw. Neufassung der entsprechenden Gesetze.

Problem: Im Zeitalter multipler Krisen, in dem wir leben, finden heranwachsende junge Menschen keinen Halt und keine Orientierung mehr. Die Folge ist eine Zunahme psychischer Erkrankungen sowie Entsozialisierung und Radikalisierung.
Lösung: Unsere Kinder sind die Zukunft Österreichs, sie mehr zu schützen und zu unterstützen ist das Gebot der Stunde. In erster Linie ist hierbei die Schule zu reformieren. Ziel ist eine Ganztagsschule mit Nachmittagsbetreuung und Workshops. Voranzutreiben ist weiters der Ausbau der Primärversorgungseinrichtungen wie Beratungsstellen, psychosoziale Dienste und soziale Betreuungseinrichtungen sowie eine Stärkung der bestehenden Einrichtungen.
Umsetzung: Ausarbeitung einer Schulreform in Zusammenarbeit von Experten, Lehrervertretung, Schülervertretung und Elternvereinen. Die hierzu nötigenMittel sind aus einer Umverteilung aus der Verwaltung zu lukrieren: Durchforsten des Steuer- und Förderungsdschungels, Streichung klimaschädlicher Förderungen, ineffizienter und ohnehin unwirksamer Kampagnen, Werbemaßnahmen, staatlicher Inseratenvergaben, etc., sowie Abbau der überbordenden Behördenverwaltung.

Problem: Fehlende Kinderbetreuungsplätze, wodurch Frauen oft gezwungen sind, lediglich Teilzeitarbeit ausüben zu können oder prekäre Arbeitsverhältnisse eingehen zu müssen.
Lösung: Ausbau der Tagesstätten und Forcierung und Unterstützung privater Initiativen zur Kinderbetreuung.
Umsetzung: Auf lokaler Ebene über die Gemeinden.

Problem: Die Verwaltung hat in der Regulierung der unmittelbaren Lebensbereiche der österreichischen Bevölkerung und der Wirtschaft ein Ausmaß erreicht, wie es einer organischen Weiterentwicklung der österreichischen Gesellschaft und der nötigen Geschwindigkeit, mit der in der Wirtschaft Entscheidungen umgesetzt werden müssen, nicht nur hinderlich ist, sondern wie es geradezu extrem behindernd wirkt. Österreichische Wirtschaftsbetriebe beginnen zunehmend, ins Ausland abzuwandern, weil sie unter österreichischen Bedingungen nicht mehr konkurrenzfähig sind. Die österreichische Bevölkerung hat diese Möglichkeit jedoch überwiegend nicht und ist gezwungen, die Missstände, die diese aufgeblähte Verwaltung verursacht, zu ertragen.
Lösung: 1.) Die Wurzel des Übels liegt in einer seit etwa einem Jahrzehnt bestehenden Fehlausrichtung der Verwaltung, die unter dem Begriff "Wirkungsorientierte Verwaltungsführung" bekannt ist. Diese Fehlausrichtung ist rückstandslos zu beseitigen und durch das Konzept der ERFOLGSORIENTIERTEN VERWALTUNG zu ersetzen, die sich daran bemißt, ob der gewünschte Erfolg eingetreten ist oder nicht.
2.) Im Zuge dieser Neuausrichtung der Verwaltung ist auch eine Reformierung der Verwaltungsgesetze durchzuführen, wobei die bestehende Gesetzeslage zu durchforsten und in ihrem Wildwuchs zu beschränken ist. Insbesondere sind klimaschädliche Förderungen zu beseitigen.
3.) In der neu ausgerichteten Verwaltung ist eine beratende Mitarbeit, begleitende Kontrolle und abschließende sach- und fachliche Prüfungskompetenz von Bundesrechnungshof und Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vorzusehen sowie Aufsichts- und Beobachtungsmöglichkeiten externer Organe wie z.B. Transparency International einzurichten, um den Kampf gegen Korruption zu forcieren.
Umsetzung: Entsprechende Ausgestaltung des Bundesministeriengesetzes sowie Novellierung der entsprechenden Verwaltungsgesetze.

 

Problem: Wohnungsnotstand
Lösung: 1.) Forcierung des Sozialwohnbaus durch Verwaltungsabbau: Die aufgeblähten Genossenschaften dienen oft nur der Versorgung ausgedienter Parteifunktionäre. Es ist daher bei den Sozialwohnbau-Genossenschaften auf eine straffe Organisation mit fachlich kompetenten Personen zu achten, um eine effiziente Verwaltung zu gewährleisten.
2.) Die Behördenverfahren bei Neuerrichtung von Wohnraum sind zu straffen, die überbordende Verwaltung ist gerade im Bereich des Wohnungsneubaus zu beseitigen.
3.) Das von der derzeitigen Bundesregierung im Februar 2024 beschlossene Baupaket in Höhe von mehr als 2 Milliarden Euro ist sofort einer begleitenden Kontrolle zu unterziehen, um Mißbrauch hinsichtlich politischer Günstlingswirtschaft zu verhindern - gerade das österreichische Baugewerbe ist diesbezüglich besonders anfällig.
Zur Erinnerung: 2021 und 2022 hat das Kartellgericht in Österreich in mehreren (!) Entscheidungen festgestellt, daß mindestens 40 Bauunternehmen in ganz Österreich durch ein Kartell mit Preisabsprachen über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren hindurch einen volkswirtschaftlichen Schaden von bis zu 17 Milliarden Euro angerichtet haben. Allein die beiden größten Unternehmen dieses Kartells wurden rechtskräftig zu Bußgeldzahlungen von über 100 Millionen Euro verurteilt!
Angesichts dieser Strukturen des österreichischen Baugewerbes, die nach wie vor bestehen, wie die laufenden Verhandlungen zum burgenländischen Baukartell und in jüngsterZeit der Fall Benko  zeigen, ist eine unmittelbare begleitende Kontrolle sämtlicher eingesetzter öffentlichen Mittel absolut unabdingbar.
Umsetzung: In Zusammenarbeit mit Experten ist ein wohnpolitisches Gesamtkonzept zu entwickeln mit einem Plan zur Neuschaffung von leistbarem Wohnraum. Die entsprechenden Gesetze sind zu novellieren.

Problem: Personelle Unterbesetzung der Gerichte, mangelnde materielle Ausstattung.
An Österreichs Gerichten sind viele Planstellen unbesetzt. Österreichs Bürger spüren diesen Missstand deutlich, die Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte über Gerichtsverfahren, die oft viele Jahre dauern, nehmen zu.
In letzter Zeit hat sich die Lage noch einmal verschärft durch rein politisch motivierte Klagen, die die Gerichte zusätzlich belasten, ohne jegliche Aussicht, Erfolg zu haben. Sie dienen lediglich parteipolitischer Propaganda. Dieser Mißbrauch der Justiz durch die Politik belastet auch den sozialen Frieden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Lösung: Besetzung der vorgesehenen Planstellen bei den Gerichten und Verbesserung ihrer materiellen Austattung. Eine zügig und effizient arbeitende Justiz ist nicht nur Grundvoraussetzung eines Rechtsstaates, sondern schafft auch Rechtssicherheit, Planungssicherheit, Stabilität, soziale Sicherheit und ist unabdingbar für eine gesunde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit!
Umsetzung: Umgehende Stellenausschreibung für die zu besetzenden Planstellen OHNE EINFLUSSNAHME DER PARTEIEN! Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel im Budgetvoranschlag, Gegenfinanzierung durch Kürzung von Parteienförderung und Klubförderung sowie genereller Durchforstung und Bereinigung des Förderdschungels.

 

Problem: Die derzeitige Gesetzeslage ist unübersichtlich und für die österreichischen Bürger kaum verständlich.
Lösung: 1.) Bei Gesetzesnovellierungen ist vermehrt vom Mittel der Wiederveröffentlichung Gebrauch zu machen.
2.) Langfristig ist der Gesetzesbestand in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft zu überarbeiten und in Gesamtausgaben zu kodifizieren.
Umsetzung: Bei größeren Novellierungen Wiederveröffentlichung des gesamten Gesetzes. Herausgabe von Informationsbroschüren, die den bestehenden und zukünftigen österreichischen Staatsbürgern die gesetzlichen Grundlagen anhand von gängigen Praxisbeispielen vermitteln - dies insbesondere nach größeren Änderungen wie einer Asyl- und Zuwanderungsreform, Verwaltungsreform, Gesundheitsreform oder Bildungsreform.